Fördermittel für ihr Vorhaben
Höchste Investitionskostenzuschüsse Deutschlands bis 2020!
Im seit 1. Juli 2014 gültigen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist der Landkreis Uckermark bis 31.12.2020 als prädefinierte C-Fördergebiet eingestuft und erhält aufgrund seiner geografischen Lage einen 5% bzw. 10% Aufschlag auf die Investitionsförderung gegenüber anderen prädefinierten C-Fördergebieten. Damit steht für Ihr Vorhaben oder Ihre Investition im Landkreis Uckermark einer der höchsten Fördersätze in Deutschland zur Verfügung.
Investitionszuschüsse von bis zu 40%
Zielgebiet | Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | |||
---|---|---|---|---|---|---|
bis 31.12.2017 | ab 01.01.2018 | bis 31.12.2018 | ab 01.01.2018 | bis 31.12.2017 | ab 01.01.2018 | |
prädefinierte C-Gebiete (mit Grenzzuschlag) * |
40 (+5%) | 40 (+10%) | 30 (+5%) | 30 (+10%) | 20 (+5%) | 20 (+10%) |
prädefinierte C-Gebiete ** | 35 | 30 | 25 | 20 | 15 | 10 |
nicht-prädefinierte C-Gebiete | 30 | 30 | 20 | 20 | 10 | 10 |
Polen (Ziel A Gebiet) | 50 | 50 | 40 | 40 | 30 | 30 |
Die Höhe der Investitionszuschüsse wird im Wesentlichen durch die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze, den Gesamtumfang der Investition sowie die Unternehmensgröße des investierenden Unternehmens geprägt. Je nach Fall variieren die maximal möglichen Zuschüsse zwischen 20% (große Unternehmen), 30% (mittlere Unternehmen) und 40% (kleine Unternehmen).
Weitere finanzielle Förderinstrumente zum Beispiel durch weitere Zuschussprogramme, Darlehens- oder Eigenkapitalfinanzierung stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.
Ansprechpartner
Thomas Eitner
Wirtschaftsförderung, Fördermittel- und Standortberatung, Existenzgründung
+49 (0) 33 32 / 53 89 16
+49 (0) 175 / 43 63 257
+49 (0) 33 32 / 53 89 13
