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PROJEKTAUFRUF – 1. Projektauswahlverfahren 2017

PROJEKTAUFRUF – 1. Projektauswahlverfahren 2017

Nach 4 Projektauswahlverfahren in den Jahren 2015 und 2016 ruft die LAG Uckermark zum nächsten Auswahlverfahren mit dem Stichtag 06. Februar 2017 auf.

Wer ein Vorhaben in den Handlungsfeldern der regionalen Entwicklungsstrategie plant, das die Entwicklung in der Uckermark z.B. durch Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt, kann eine LEADER- Förderung beantragen. Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Verfahren (Projektwettbewerb und offizielles Antragsverfahren), in dem durch die Lokale Aktionsgruppe entschieden wird, wer die zur Verfügung stehenden Fördermittel für ländliche Entwicklung erhalten soll. Grundlage sind die regionale Entwicklungsstrategie (RES), die aktuelle LEADER-Richtlinie sowie einheitliche Projektauswahlkriterien, nach denen jedes eingereichte Projekt bewertet wird. Abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget erhalten die Vorhaben mit den jeweils meisten Punkten bzw. damit auch den größten zu erwartenden regionalen Effekten die Möglichkeit einer Förderung.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, könne Sie sich gerne an uns wenden.

Thomas Eitner
Wirtschaftsförderung, Fördermittel- und Standortberatung, Existenzgründung
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